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Lebensversicherung beleihen

By admin | Februar 22, 2011

Es gibt einige interessante Alternativen zur herkömmlichen Kündigung der eigenen Policen. Dazu gehört auch, die Leihe der Versicherung. Die Lebensversicherung beleihen kann man inzwischen bei immer Anbietern der Kredit- und Versicherungsbranche. Der Kreditbetrag, der sich dadurch ergibt, kann dabei bis zur Summe des aktuellen Rückkaufwertes betragen.


Der Hauptvorteil liegt beim Lebensversicherung beleihen dabei auf der Hand. Man zahlt insgesamt erheblich weniger Zinsen als bei Normalkrediten und kommt häufig in den Genuss einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren, zumindest im Regelfall. Einen weiteren Vorzug stellt der Verzicht auf eine Bonitätsprüfung von Seiten der Kreditgeber dar, womit vor allem Freiberufler und Existenzgründe gut bedient sind. Darüber hinaus ist der für die Altersvorsorge explizit bisher aufgewendete Finanzteil der Lebensversicherung von Beleihung nicht betroffen.
In der Tat kann sich also die Beleihung der Lebensversicherung für bestimmte Zielgruppen lohnen. Bei diesem so genannten Policendarlehen besteht zudem die Möglichkeit, dank der unterschiedlichen Angebote eine flexible Abzahlung einzugehen, sodass man den Kredit früher ausgleicht als geplant. Einige Versicherer oder Policenkreditgeber verknüpfen zudem Konditionen an die Beleihung. So muss nicht selten der Mindestrückkaufwert von beliehenen Lebensversicherungen 5.000 Euro bei kapitalbildenden Versicherungen sowie 8.500 Euro bei fondsgebundenen Versicherungen betragen. Ebenfalls kommt es nicht selten vor, dass diverse Policen mit mehr als einem Abtretungsgläubiger, so genannte Zessionspolicen, nicht beliehen werden können. Das Gleiche gilt für Direktversicherungen nach dem Betriebsrentengesetz.

Möchte man seine Lebensversicherung beleihen, profitiert man allerdings nicht nur von den allgemeinen, daraus resultierenden, Vorteilen. Viele Anbieter haben Extrakonditionen für ihre Kunden, die die Angebote attraktiv machen sollen. Neben den günstigen Zinsen und einer Zinsfestschreibung zählen dazu auch die komplette Zinszahlung am Ende der Laufzeit, eine Mitfinanzierung aller nachfolgenden Versicherungsbeiträge beim Anbieter und ein Ratenschutz. Nicht selten gehören auch das Bestehenbleiben der Todesfallschutzversicherung und die vorübergehende Freistellung einer Police trotz Darlehen.

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